Kontakt & Impressum

Anschrift:

ALDAR GmbH
Taxiservice
Flurstrasse 12 Kloten
8302 Zürich - Schweiz


Telefon:            +41787195730

​Mobile:             +41787195730

E-Mail:              taxialdar@gmail.com

​Homepage:       www.aldartaxi.com


Postverbindung:

IBAN:                CH86 0070 0110 0056 3941 9

Konto-Nr.          1100-5639.419

Firmennummer: CHE-479.726.613


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Aldar GmbH


Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Aldar GmbH und den Kunden der von Aldar GmbH angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Fahrzeugen von Aldar GmbH zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Aldar GmbH sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.


Vertragsabschluss / Rücktritt vom Vertrag

Aldar GmbH nimmt Fahraufträge mündlich, schriftlich oder telefonisch zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat oder mit dem Besteller vereinbart hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Aldar GmbH entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Aldar GmbH den Rücktritt vor.

Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof und Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen, kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen Aldar GmbH Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Aldar GmbH die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmässigen Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt Aldar GmbH die geänderte Ankunftszeit mit oder es war für Aldar GmbH möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. Sollte der Flieger pünktlich gelandet sein, wartet Aldar GmbH max. 1 Stunde, sofern sich der ankommende Kunde nicht meldet.


Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:


Bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtermin 0%

Weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 50% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.


Aldar GmbH behält sich bezüglich der Berechnung der Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht. Die oben erwähnten Regelungen gelten in Folgefällen trotzdem. Bei Krankheit oder Unfall entfällt die Rechnungsstellung (Nachweis zwingend).


Preise

Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nichts anders gegeben, in Schweizer Franken. Zuzüglich kommen Spesen und mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren usw.) dazu. Massgeblich sind die jeweils durch Aldar GmbH im Internet veröffentlichten einsehbaren aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.


Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und  die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemässe Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden die durch die Kunden und sie begleitende Personen entstanden sind übernimmt die Aldar GmbH keinerlei Haftung.


Wünschen die Kunden einen Zwischenhalt wird die Wartezeit verrechnet, wenn vorgängig keine andere Vereinbarung getroffen wurde.


Transporte

Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderter Tiere befinden sich während der Fahrt in der Obhut des Kunden, auch wenn Aldar GmbH gerne bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Wenn eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, werden solche von der Beförderung ausgeschlossen.


Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmittel ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Aldar GmbH untersagt.


Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Aldar GmbH dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen.

Kuriergut wird von Aldar GmbH in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Aldar GmbH direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.


Zahlung / Betreibung

Der Fahrpreis für Dienstleistungen können in:


Bar

Kreditkarten (wird je nach Kreditkarte eine Kommission zwischen 1,5 – 2,5% auf den Fahrpreis erhoben).

Rechnung (Zahlbar innert 10 Tagen sofern nichts anderes vereinbart wurde).


beglichen werden. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn Aldar GmbH über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.


Aldar GmbH ist berechtigt bei nichtzahlender Kundschaft nach einmaliger Ermahnung die Betreibung einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten übernimmt die Kundschaft vollumfänglich.


Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

Natürlicher Verschleiss an Transportgütern, Gepäck usw. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Aldar GmbH in sachgemässer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiss. Auch Lackbeschädigungen von durch Aldar GmbH beförderten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen usw. können auch bei sachgemässer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlichen Verschleiss zu betrachten.

Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Aldar GmbH gegengezeichnet wurde.


Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Aldar GmbH umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.


Die Kunden tragen die Verantwortung für jegliche Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn Aldar GmbH ihnen diesen Genuss gestattet hat.


Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen am Eigentum von Aldar GmbH oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigungen wie Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei solchen Schäden wird Aldar GmbH neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Arbeitsausfall geltend machen, die durch Lüftung und Trocknung entstehen.


Datenschutz

Aldar GmbH beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.


Recht / Gerichtsstand

Für die vorliegenden AGB/Nutzungsbedingungen sowie alle anderen Vereinbarungen der Vertragspartner (Benutzer) mit Aldar GmbH ist ausschliesslich das Recht der Schweiz anwendbar. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Bremgarten AG zuständig.